NEU NEU NEU NEU NEU """"" DAS E-AUTO ID3 PRO / VW IST DA """"" """ JETZT KÖNNT IHR WÄHLEN """ AUTOMATIK-, SCHALTWAGEN - ODER BEIDES - Durch die neue B/ B197 Regelung (Schlüsselzahl 197) seit 01.04.2021 durch den Bundesrat beschlossen könnt ihr die neue Automatikregelung für den Autoführerschein wählen. Grundsätzlich war es schon immer möglich, die Ausbildung und auch die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug zu absolvieren. Ein großer Vorteil einer Automatikausbildung liegt darin, dass das manuelle Schalten und Kuppeln entfallen. Vielen Fahranfängern fällt das Lernen auf einem Automatikfahrzeug wesentlich leichter. Bisher wurde bei nur Automatikausbildung die Schlüsselzahl 78 eingetragen. Diese Schlüsselzahl reduziert den Führerschein ausschließlich auf Automatikfahrzeuge. Schaltwagen durften nicht gefahren werden. Es musste zusätzlich eine praktische Fahrprüfung mit dem TÜV Prüfer, mit einem Schaltwagen absolviert werden. Seit 01.04.2021 ändert sich die praktische Ausbildung wesentlich: Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die praktische Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wird. Ausbildungsinhalte B197 - mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen (die Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen) - eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts und außerorts erfolgen) - Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule - Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle Schlüsselzahl197 anstatt 78 - Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden. - Bereits bestehende Automatikeinschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Weg aufgelöst werden. Ihr könnt gerne ein Preisangebot für B/B197 unverbindlich anfordern oder vereinbart ein persönliches Informationsgespräch.